Winter Special: Mit Zug und Bus gratis durchs ganze Land
Alle unsere Gäste kostenlose Bus- und Zugtickets für ganz Südtirol. Nahe unseres Hotels befindet sich eine Bushaltestelle von der aus Sie bequem die nahe gelegenen Skipisten Helm und Haunold erreichen können. Entfernung zur nächsten Bushaltestelle und zum Bahnhof sind ca. 10 Gehminuten. Auf Anfrage bringen wir Sie auch gerne zum Bahnhof oder holen Sie dort ab.
Leitfaden für Gäste, Tourismusvereine & Gastgeber in der Dolomitenregion 3 Zinnen
Der „Südtirol Alto Adige Guest Pass/”Holidaypass” wird den Feriengästen (ab 6 Jahren) bei deren Ankunft nach dem Check-In vom Gastgeber zur Nutzung der öffentlichen Mobilität in Südtirol als besondere Inklusivleistung angeboten. Der “Holidaypass”:
a) steht allen Feriengästen nach dem CHECK-IN jener Beherbergungsbetriebe zu, die Mitglied im örtlichen Tourismusverein sind, da die Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen und
TV-Dienstleistungseinnahmen erfolgt;
b) berechtigt zur Nutzung der gesamten öffentlichen Mobilität im Verkehrsverbund Südtirol (Skibus, Linienbus, Citybus, Regionalzüge und die Landes-Seilbahnen: Mühlbach-Meransen, Jenesien, Ritten, Mendel und Rittner Trambahn) nur für die Dauer des Ferienaufenthalts (nicht für die Anreise!). Ausgenommen sind: Nightliner; Langstreckenzüge (Intercity, Eurocity, Euronight, Eurostar); Fahrräder (7€/Tag); Hunde (Einzelfahrschein oder Mobilcard Junior) und andere Tierarten!
c) ist im Bus und vor jeder Zugfahrt zu entwerten;
d) ist nur mit Eintrag des Namens des Gastes und der Aufenthaltsdauer auf der Rückseite gültig;
e) ist NICHT für den Verkauf bestimmt;
f) gilt bis zu 7 Tage nach der 1. Entwertung; Bei einem Ferienaufenthalt von über 7 Tage wird ein zweites Ticket ausgehändigt.
g) die Verteilung erfolgt ausschließlich über den TV nach interner Regelung;
Spezifizierung des geographischen Nutzungsbereiches: Öffentliche Bus- und Regionalzuglinien bis zu den Grenzbereichen:
▪ Im Norden auf der Bahnlinie 100 bis zum Brenner
▪ Im Süden auf der Bahnlinie 100 bis Trient
▪ Im Osten auf der Bahnlinie 400 bis Vierschach; auf der Strecke „Toblach-Cortina“ können nur die SAD Busse benutzt werden.
Fahrplanauskunft
Hier gehts zu den Fahrplänen!




- Bei Vervollständigung der Reservierung wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
- Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
- Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
- Datenschutzhinweis: Zweck: Die übermittelten personenbezogenen Daten werden an die einheitliche Koordinierungsstelle des Guest Pass übermittelt, um die Erstellung und Benutzung des Guest Pass zu ermöglichen und die damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
- Empfänger: Im Zusammenhang mit der Ausstellung des Guest Pass werden Ihre Daten an das Mobilitätskonsortium mit MwSt.-Nr. 02735170215 übermittelt, das als Gästekartenträger und einheitliche Koordinierungsstelle die Rolle des autonomen Datenverantwortlichen bei der Verarbeitung der übermittelten Daten innehat. Für weitere Informationen über die Verarbeitung, der die Daten unterzogen werden, können Sie eine E-Mail an privacy@moko.bz.it schreiben.
- Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung liegt in Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) der DSGVO.