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Eine Pflanzenart kann nur durch die Erhaltung ihres Lebensraumes sinnvoll geschützt werden. Viele der geschützten Arten zeigen indirekt gefährdete Lebensräume auf, die es zu erhalten gilt. Durch das Floragesetz
(L.G. 13/'72) wurden 23 Arten vollkommen geschützt, von allen restlichen wildwachsenden Pflanzenarten dürfen pro Person und Tag höchstens zehn Blütenstände bzw. -stängel gepflückt werden.
Weitere interessante Informationen über die Naturparke finden Sie auf
http://www.provinz.bz.it/natur/themen/naturparks.asp
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